Mietendeckel-Urteil mit Signalwirkung für Bayern
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Berliner Mietendeckel erklärt der Landesvorsitzende der FDP Bayern und bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Daniel Föst:
„Jetzt haben wir es schwarz auf weiß: Der Mietendeckel ist verfassungswidrig. Das hat auch Auswirkungen auf Bayern. SPD und Grüne haben im Vorjahr mittels Volksbegehren ebenfalls versucht, dem Wohnraummangel im Freistaat mit populistischen Scheinlösungen zu begegnen. Nachdem Bayerns Verfassungsgericht die Initiative für unzulässig erklärt hatte, macht Karlsruhe dem Mietenstopp-Spuk nun endgültig ein Ende.
Statt linker Experimente auf dem Rücken der Mieterinnen und Mieter, brauchen wir endlich wirksame und rechtlich tragfähige Antworten auf die Preisexplosionen am Wohnungsmarkt. Dazu müssen wir vor allem mehr Wohnraum schaffen, denn ein ausreichendes Angebot ist der beste Mieterschutz. Hier versagt die Staatsregierung kläglich und verfehlt ihr angepeiltes Wohnbauziel von 70.000 neuen Wohnungen Jahr für Jahr.
Bezahlbaren Wohnraum schaffen wir nur mit einer Beschleunigung der Genehmigungsverfahren, geringeren Baukosten und einer umfassenden Entbürokratisierung. Eine flexiblere Nutzung bestehender Gebäude und mehr Dachausbau sind weitere wichtige Maßnahmen für eine Entspannung am Wohnungsmarkt. Wir müssen endlich mehr, schneller und günstiger bauen und dürfen den ländlichen Raum nicht ausbluten lassen.“