THOMAE: Pauschale Ausgangssperren sind verfassungswidrig
Zur Verfassungsbeschwerde gegen die „Bundesnotbremse“ erklärt der Innenpolitiker und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag, Stephan Thomae:
„Gemeinsam mit allen Mitgliedern der FDP-Fraktion im Bundestag habe ich heute beim Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen die von Union und SPD letzte Woche im Bundestag beschlossenen Änderungen im Infektionsschutzgesetz eingereicht. Die ‚Bundesnotbremse‘ greift tief in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger ein, ohne dabei eine ausreichende Wirkung zur Pandemiebekämpfung zu erzielen. Dies gilt erst recht, solange für Geimpfte und Genesene keine Ausnahmen gelten.
Pauschale Ausgangssperren stellen einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheitsrechte dar. Sie sind bereits ungeeignet, das Infektionsgeschehen signifikant einzudämmen oder bewirken schlimmstenfalls sogar das genaue Gegenteil. Wenn sich die Menschen nicht mehr draußen treffen können, werden sie es verstärkt in Privaträumen tun – genau dort, wo die Ansteckungsgefahr nachweislich höher ist. Weil sie zudem nach einer ganzen Reihe von Untersuchungen kaum einen dämpfenden Effekt auf das Infektionsgeschehen haben, sind pauschale Ausgangssperren angesichts der Schwere des Eingriffs jedenfalls unverhältnismäßig und damit verfassungswidrig.
Die undifferenzierten Kontaktbeschränkungen sind nicht nachvollziehbar. So darf ein Enkelkind zwar seine geimpften Großeltern besuchen, diese aber umgekehrt nicht ihr Enkelkind. Mit den verfassungswidrigen Ausgangssperren und den sachlich nicht nachvollziehbaren Kontaktbeschränkungen riskieren Bundesregierung und Große Koalition das Vertrauen und die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger auch für sinnvolle Maßnahmen.“